Datum: 21. Juni 2017 07:41
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duck313fuchs
...auch dürfte bei Donald ein Gewissenskonflikt vorliegen, immerhin müßte er seinen Onkel anzuzeigen, um seiner Pflicht als Angestellter nachzukommen, Schaden von der Versicherung abzuwenden...
Das kommt erschwerend hinzu. Überlegungen zusammengefasst:
1. Entenhausener haben großes Vertrauen in Versicherungen. Man traut ihnen zu, auch schwerste Probleme des Versicherten zu lösen. So müssen Vereinsmitglieder hilflos zusehen, wie zwei ihrer Kollegen in Bergnot geraten sind. Die Lage scheint hoffnungslos. Dem Vorschlag, die Beiden zu versichern und alles weitere der Versicherung zu überlassen, wird nicht widersprochen.
2. Bei Haus- oder Rasenbränden wird sichtbar die Feuerwehr eingeschaltet, um die Brände zu löschen. Zumindest können wir nicht erkennen, ob Brandursachen geklärt oder strafrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Polizisten/Polizeiwagen sind nicht zu sehen, was natürlich nichts beweist.
3. Schäden werden vom Verursacher direkt bezahlt oder abgearbeitet, Versicherungen werden nicht erwähnt oder für uns sichtbar eingeschaltet.
4. Dagobert "kann sich einen Unfall leisten" (Berufssorgen) und unternimmt alles, um einen versicherungspflichtigen Schaden zu erleiden. Unrechtsbewusstsein wie bei anderen Delikten (Diebstahl, Körperverletzung) scheint nicht vorhanden zu sein (das ist allerdings bei uns nicht anders...). Aber auch Donald weist seinen Onkel nicht auf dessen betrügerisches Vorgehen hin. Auch scheint es keine entsprechende Klausel im Vertrag zu geben, die vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalles oder grobe Fahrlässigkeit behandelt (Dagobert liest den Vertrag).
Gruß