Re: Das Leben ist hart
geschrieben von:
Justizrat Juxenburg
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Datum: 17. Oktober 2005 14:00
Gemach, gemach! Von Betrug kann keine Rede sein, schließlich entsprach der Veräußerungspreis ganz offensichtlich dem freien Willen der Verkäufers, es gibt gibt jedenfalls keine Anzeichen für eine entsprechende Einwirkung seitens des Käufers. Auch eine Aufklärungspflicht seitens des Kaufinteressenten besteht nach h.M. nicht, sonst wäre ja letztlich jedes für eine Vertragspartei besonders vorteilhafte Geschäft illegal. Hier gilt ebenfalls die Devise "Augen auf, Kauf bleibt Kauf"! Wer die Marktlage für Duck-Hefte nicht kennt, verdient auch keinen Respekt und schon gar nicht den Schutz der Rechtsordnung.
Habe die Ehre