Datum: 20. Februar 2019 07:20
In der Satzung von D.O.N.A.L.D. e.V. steht nicht viel über die Wahl des Vorstands. Das Bürgerliche Gesetzbuch würde da durchaus einige Freiheiten erlauben. Diese müssten aber in der Satzung verankert sein. Satzungsänderungen beschließt die MV. Änderungsvorschläge müssen aber bereits bei der Einberufung einer MV inhaltlich angekündigt werden.
Der Vorstand von D.O.N.A.L.D. e.V. besteht nur aus der Präsidente (Einfach- oder Mehrfachgestirn). Zur Zeit gibt es nur eine Präsidente, die unter der Bezeichnung Präsiderpel auftritt.
Der gegenwärtige Präsiderpel ist damit automatisch Wahlleiter bei der Vorstandswahl.
Ein neuer Vorstand ist erst gewählt, wenn er/sie/es "die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder" erreicht. Der "anwesenden Mitglieder", nicht "der Abstimmenden".
[
de.wikipedia.org]
Eine "einfache Mehrheit" ist etwas anderes als eine "relative Mehrheit".
Der Wahlleiter muss sich also einen Überblick darüber verschaffen, welche der anwesenden Personen Mitglieder sind, soweit er sie nicht persönlich kennt. Für die Ausgabe von Lichtbildausweisen ist es vermutlich schon zu spät.
Gegebenenfalls sind weitere Wahlgänge durchzuführen. Eine Stichwahl ist nicht zulässig, wenn sie nicht in der Satzung verankert ist (momentan also nicht).
Der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt keine konstitutive Wirkung zu.
Grunz!
Beppo
Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.19 07:50.