Datum: 10. November 2015 09:10
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duck313fuchs
Wer meint, sofort was tun zu müssen und nicht nur andere dazu aufzufordern, kann selbst in diesem Sinne tätig werden...
besser nicht, das kann nur Schaden anrichten.
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Der Sumpfgnom
Demnach könnte die D.O.N.A.L.D. durchaus eine Erbschaft antreten
Erben kann nur, wer in der gesetzlichen Erbfolge einen Rang hat und/oder wem etwas per Testament oder Erbvertrag vermacht wurde.
Falls es beides nicht geben sollte, fällt ein Nachlass an den Staat und der kann damit machen, was er will.
Für diesen Fall sollten die Hinterfrauen und -männer des Museums in Erfahrung bringen, was sich - sicher auch im Sinne von Jürgen - machen läßt. Jeder andere wird sich dem peinlichen Vorwurf des "geierns" aussetzen.
ff