Datum: 21. März 2020 21:06
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Lord Pumpernickel
Sollte die Abwägung eine Mitgliederversammlung in diesem Jahr nicht mehr rechtfertigen, dürften das dann keine negativen rechtlichen Konsequenzen haben.
Das Paradoxe ist ja: Solange das Virus wütet, sind solche vom Gesetz vorgeschriebenen Mitgliederversammlungen von Amts wegen faktisch verboten. Und Gott weiß, vielleicht geht das bis ins nächste Jahr hinein so, daß überhaupt keine "Kongresse" jedweder Art veranstaltet werden dürfen. Die CDU hat ihren für April geplanten Parteitag – eine Sonderform der Mitgliederversammlung – abgesagt und will ihn durchführen, "sobald die epidemische Lage dies gestattet". Das kann übermorgen sein oder in fünf Jahren.
Ist eine Pandemie mit allen Schikanen nicht "höhere Gewalt", die verhindert, daß man auf unbestimmte Zeit eine Mitgliederversammlung ordnungsgemäß durchführen kann? Wenn morgen ein Krieg begönne und eine Feindmacht dreihundertdreizehn Atombomben auf Deutschland würfe, würde vermutlich so schnell auch kein D.O.N.A.L.D.-Kongreß veranstaltet werden …
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.20 21:13.