Re: Wichtige Info zur Mitgliederversammlung
geschrieben von:
Theodora Tuschel
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Datum: 04. Januar 2020 21:54
Hoch geehrter vK und Donaldist der ersten Stunde! Wir sind jetzt ein e.V. mit den entsprechenden Vorteilen (welche waren das nochmal?) und dem Nachteil, dass wir uns in einigen Punkten an das Vereinsrecht halten müssen. Bzw. an das strengere BGB, weil bei uns aus guten Gründen vieles nicht in der Satzung steht. Bei der Eintragung der nächsten Präsidente wird im Amtsgericht geprüft, ob die MV regelrecht abgelaufen ist. Hilft nix, ist so. Falls nicht - Abweisung der Eintragung. Zu den wichtigen Bestimmungen gehört, dass die Tagesordnung der MV zusammen mit der Einladung zur MV verschickt werden muss. Du hast völlig Recht: das Schwarze Brett ist nicht der beste Ort, um nach Anträgen zur Tagesordnung zu fragen. Eigentlich hätte das in den vorigen MifüMi stehen müssen. Reducktionsschluss war im Oktober 2019, und ich habe einfach nicht fünf Monate vorausgedacht bis März 2020. Mein Fehler. Künftige Präsidenten werden es aufgrund solcher Erfahrungen etwas leichter haben.
Dass nun das große Chaos ausbricht, ist andererseits unwahrscheinlich. Zu den "grundlegenden" Beschlüssen, die dem Amtsgericht gegenüber protokolliert werden müssen, gehören in erster Linie Wahlen (ohnehin auf der TO), Satzungsänderungen (bitte nicht, das ist kompliziert), Rausschmiss einzelner Mitglieder wegen undonaldischen Verhaltens (ist in der Satzung geregelt) sowie die Struktur der Mitgliedsbeiträge (ein Antrag liegt bereits vor).
Glaub mir: es macht mir auch keinen Spaß. Aber Präsidente und Kassenwart müssen sich nun mal mit Vereinsrecht, Amtsgericht, Bank, Finanzamt etc. rumschlagen. Wenn auch nur, um Kollisionen zu vermeiden oder abzufedern.
Donaldisch grüßt und seufzt Th. Tuschel