Datum: 07. April 2013 19:40
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Theodora Tuschel
Und was ist, wenn ich beim Kongress das Kuchenbüffet plündere und hole mir die Schlafkrankheit, Malaria, Beriberi, Pellagra und Hakenwürmer? Wer haftet dafür? Heiliger Zahnbürstengott, wie leichtsinnig waren wir 36 Jahre lang!
So wie es sehe, muss unterschieden werden zwischen eigenem Verschulden, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Jeder muss erst mal auf sich selber acht geben, eine Versicherung gegen das Leben gibt es nicht. Falle ich die Treppe runter, weil ich nicht aufpasse, ist das erst mal mein Problem. Mache ich dabei was kaputt, haftet meine Haftpflichtversicherung, gehe ich kaputt, springt (hoffentlich) meine Unfallversicherung ein.
Handel ich grob fahrlässig oder gar mit voller Absicht, indem ich z.B. jemanden auf dem Kongress eine Flasche Blubberlutsch über den Kopf ziehe, haftet wahrscheinlich niemand für mich.
Fällt mir aber die Seeschlange von der Decke auf den Kopf, weil die nicht ordentlich festgemacht wurde, haftet dafür der Verein (auch wenn wir kein e.V. sind). Und da wendet sich der Anwalt an den Vorstand, sprich die PdD. Haben wir für solche Fälle eine Versicherung, bleibt der Geldbeutel der PdD verschont.
So sehe ich die derzeitige Lage. Aber wir hätten nicht Tausende von Anwälten in Deutschland, wenn alles so einfach wäre. Aber ein gewisse Grundabsicherung halte ich unbedingt für erforderlich. Das 36 Jahre lang nichts passiert ist, ist kein Grund.