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Rechtliches
geschrieben von: Der Sumpfgnom ()
Datum: 06. April 2013 13:49

Auf unserem gestrigen S.N.O.W.L. Stammtisch war das Thema Recht, Verein etc. ein Diskussionspunkt. Christian III (der S.N.O.W.L.S. hat drei Christians in seinen Reihen), seines Zeichens Anwalt, hat mitgeteilt, das sich derzeit 4 Anwälte unter der Leitung unseres geschätzten Justizrates mit dem Thema Recht, Verein etc. beschäftigen.

Wie ich verstanden habe, gibt es im Wesentlichen zwei Punkte, die einer Klärung bedürfen:

1. Sach- und Personenschäden
Hier gilt der Grundsatz der Fahrläsigkeit. Rutscht beim Mairennen jemand auf nassem Laub aus und bricht sich das Bein, oder stürzt ein Kongressteilnehmer die Treppe hinunter mit der selben Folge, haftet die D.O.N.A.L.D. in der Regel dafür nicht. Hier greift dann die Haftpflichtverschicherung des Geschädigten. Wurde vom Ausrichter hingegen die Treppe mit Glibberbibb eingschmiert, sieht die Sachlage völlig anders aus. Dann haftet - Achtung - nicht der Ausrichter, sondern der Vorstand der D.O.N.A.L.D., de facto die Präsidente. Da wir rechtlich wohl als nicht eingetragener Verein gelten, hat der Vorstand sich u. a. auch um die Sicherheit von Veranstaltungen zu kümmern.
Fazit: eine Präsidente lebt sehr gefährlich. Bislang ist zwar noch nichts dergleichen passiert, aber wenn mal der Fall eintritt, kann es ganze Existenzen zerstören.

Der Vorschlag sollte wohl deshalb sein, dass die D.O.N.A.L.D. sich für Veranstaltungen (Kongress, Mairennen, ZZ, evtl. auch Stammtische) eine Haftpflichtversicherung zulegt, um zumindest finanziell abgesichert zu sein. Dürfte im Jahr wohl einen knappen Tausender kosten (grob geschätzt).

2. Urheberrecht
Hier kann das größte Ungemach drohen, denn Verstöße können richtig, richtig teuer werden. Wie wir uns da absichern können, ist noch unklar. Wichtig ist hier jedoch der gute Draht zu Ehapa. Daher: unbedingt eine Ehapa - Kontaktperson benennen.

Das in aller Kürze.
C.

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Ur-Bottervogel ()
Datum: 07. April 2013 12:35

> Hier greift dann die Haftpflichtverschicherung des Geschädigten.

Du meinst vermutlich die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung? Und wenn er keine hat? Ich bin zertifizerter Paranoiker, ich darf solche Fragen stellen.

Was ist, wenn einer versehentlich den Kongressaal abfackelt? Donaldisten wie ich können so etwas. "Der Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte ... ist nicht erforderlich."

> 2. Urheberrecht
Hier kann das größte Ungemach drohen, denn Verstöße können richtig, richtig teuer werden.

Da vertraue ich keinem Autodidakten von Elektromediator. Wie schon anderswo gesagt, sollte man vor allem den Internetmurks im NAMEN UND AUFTRAG DER D.O.N.A.L.D. auf ein Minimum beschränken. Hier das Forum muss natürlich bleiben. Gerne auch mit einem Denunziantenlink wie bei Ebay ["Bericht"].


B.

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Bassobomp. ()
Datum: 07. April 2013 13:23

Abgesehen davon, daß mir Punkt 1 ("Glibberbibb-Treppe" ) sehr konstruiert vorkommt, würde mich wirklich interessieren, auf welcher juristischen Grundlage dieses Horrorgemälde basiert. Daß es eine Haftpflichtversicherung gegen die rechtlichen Folgen einer fahrlässigen Körperverletzung gibt, würde mich auch sehr erstaunen. Geht dann ggflls. jemand an meiner Stelle ins Gefängnis? Und daß bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Stammtisch,während des Stammtischs oder auf dem Heimweg irgendjemand, letztlich sogar die Präsidente haften soll (wofür eigentlich?), halte ich für ausgemachten Unfug, den ich sogar unserem Rechtssystem nicht zutraue. Kann einer der Juristen da mal Stellung beziehen?

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Theodora Tuschel ()
Datum: 07. April 2013 17:02

Und was ist, wenn ich beim Kongress das Kuchenbüffet plündere und hole mir die Schlafkrankheit, Malaria, Beriberi, Pellagra und Hakenwürmer? Wer haftet dafür? Heiliger Zahnbürstengott, wie leichtsinnig waren wir 36 Jahre lang!

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Der Sumpfgnom ()
Datum: 07. April 2013 19:40

Quote
Theodora Tuschel
Und was ist, wenn ich beim Kongress das Kuchenbüffet plündere und hole mir die Schlafkrankheit, Malaria, Beriberi, Pellagra und Hakenwürmer? Wer haftet dafür? Heiliger Zahnbürstengott, wie leichtsinnig waren wir 36 Jahre lang!


So wie es sehe, muss unterschieden werden zwischen eigenem Verschulden, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Jeder muss erst mal auf sich selber acht geben, eine Versicherung gegen das Leben gibt es nicht. Falle ich die Treppe runter, weil ich nicht aufpasse, ist das erst mal mein Problem. Mache ich dabei was kaputt, haftet meine Haftpflichtversicherung, gehe ich kaputt, springt (hoffentlich) meine Unfallversicherung ein.

Handel ich grob fahrlässig oder gar mit voller Absicht, indem ich z.B. jemanden auf dem Kongress eine Flasche Blubberlutsch über den Kopf ziehe, haftet wahrscheinlich niemand für mich.

Fällt mir aber die Seeschlange von der Decke auf den Kopf, weil die nicht ordentlich festgemacht wurde, haftet dafür der Verein (auch wenn wir kein e.V. sind). Und da wendet sich der Anwalt an den Vorstand, sprich die PdD. Haben wir für solche Fälle eine Versicherung, bleibt der Geldbeutel der PdD verschont.

So sehe ich die derzeitige Lage. Aber wir hätten nicht Tausende von Anwälten in Deutschland, wenn alles so einfach wäre. Aber ein gewisse Grundabsicherung halte ich unbedingt für erforderlich. Das 36 Jahre lang nichts passiert ist, ist kein Grund.

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Theodora Tuschel ()
Datum: 07. April 2013 20:33

Tuschel, Sä sänd albern. Sätzen Sä sich. - Lieber Sumpfgnom, ich bin nun mal so, ich kann nichts dafür.

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Habakuk ()
Datum: 07. April 2013 21:01

Quote
Theodora Tuschel
Und was ist, wenn ich beim Kongress das Kuchenbüffet plündere und hole mir die Schlafkrankheit, Malaria, Beriberi, Pellagra und Hakenwürmer? Wer haftet dafür? Heiliger Zahnbürstengott, wie leichtsinnig waren wir 36 Jahre lang!

Ist für das Kuchenbuffet nicht der Heilige Speklatius zuständig?

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Re: Rechtliches
geschrieben von: N. ()
Datum: 07. April 2013 22:37

Ich finde, wir sollten uns versichern und alles weitere der Versicherung überlassen.

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Re: Rechtliches
geschrieben von: Greta Gründlich ()
Datum: 08. April 2013 19:07

Aber dann dürfen wir die Versicherung gegeneventuell durch Versicherungen verursachte Malaisen oder Fehlinvestitionen nicht vergessen. So viel Zeit muss sein

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