Eine schwierige Aufgabe. Mangels einschlägiger Auskünfte aus einem Handelsregister, einer Handwerksrolle oder ähnlichen Verzeichnissen sind wir auf die Beschriftung der Berufskleidung angewiesen. Und hier gibt es Hinweise darauf, daß unter Beibehaltung der Rechtsform des Unternehmens auch mal der Firmenname gewechselt wurde. Bemerkenswert ist, daß bei den Veröffentlichungen dieses Berichtes (Glüc
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Das Schwarze Brett