Datum: 09. August 2022 13:13
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ju313
Interessant: Ein anderes Bild aus der Serie wurde in den TGDD 174, Seite 35 veröffentlicht. Hier seht man das Ortsausgangsschild. Wer sich also die Mühe gemacht hätte, Schilder für den privaten Gebrauch anzufertigen, hätte also mindestens 2 Schilder machen lassen.
Das "zweite" Schild ist, vermute ich, einfach die Rückseite des Ortseingangsschildes. Auch die offiziellen Tafeln "Ortseingang" und "Ortsausgang" sind Vorder- und Rückseite ein und derselben Tafel.
Herr Bubenheimer sagt selbst, das Ding stand vor einem Schotterparkplatz. Das tun Ortstafeln gewöhnlich nicht. Die stehen zu Beginn der geschlossenen Ortschaft entlang von Straßen, die in den Ort hineinführen, und natürlich so, daß der einfahrende Kraftfahrer sie lesen kann. Also selbst wenn parallel zu dem Schotterparkplatz eine Straße in den Ort führte, stünde die Tafel um neunzig Grad falsch da. Ich glaube, man kann in Deutschland lange nach dem Schilda suchen, das seine Ortstafeln so hinpflanzt …
Auch für mich sieht das Schild aus, als wäre es aus solidem Metall gefertigt, und es scheint auch fest im Boden verankert. Ich denke auch, jemand hatte sich den Spaß eine Stange Geld kosten lassen. Da gleichfalls das heutige oder frühere Dasein eines Ortsteils "Alte Mühlenschänke" nirgendwo nachgewiesen werden kann, vermute ich nach wie vor, daß es sich um den Parkplatz eines Gasthofs dieses Namens handelte. Vielleicht hatte das Gebäude nicht unmittelbar sichtbar neben dem Parkplatz gelegen.
Mit der "Umbenennungstheorie" brauchen wir uns nicht länger aufzuhalten, die ist schon in die Tonne gekloppt. Der Nachweis, daß das Schild
nicht amtlich ist, ist bereits erbracht. Es fehlt der seit 1934 auf Ortstafeln vorgeschriebene Verwaltungsbezirk, bei irgendwelchen Käffern in der Pampa also der Kreis oder Landkreis. Wohlgemerkt: Anders als Popanz wie "Hochschulstadt", der auf einer Ortstafel stehen mag oder nicht, ist die Nennung des Verwaltungsbezirkes
vorgeschrieben, der Satz in der
VwV-StVO lautet: "Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den Verwaltungsbezirk." (Nr. IV zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel)
Man findet in Deutschland kein "Ortseingangsschild", worauf der Verwaltungsbezirk
nicht steht. Sieht man einen solchen nicht gesondert aufgeführt, bedeutet das, der Verwaltungsbezirk ist identisch oder namensidentisch mit der Ortschaft ("Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den gleichen Namen wie die Ortschaft hat [z. B. Stadtkreis]"). Das erste trifft auf kreisfreie Städte zu, das letzte oft auf die Kreissitze. Ich glaube, in beiden Ligen brauchen wir "Entenhausen in Deutschland" gar nicht erst zu suchen …
Das angebliche Ortsausgangsschild entspricht übrigens ebenfalls nicht der Vorschrift. Seit 1976 ist das Zeichen "Ortsausgang" in zwei Felder unterteilt. Und zwar so: "Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des Ortsteils, die oder der verlassen wird. Angaben über den Verwaltungsbezirk sowie die in Nummer IV genannten zusätzlichen Bezeichnungen braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Unter dem Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ziels ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben." (Nr. V zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel)
Schnickschnack wie "Auf Wiedersehen" steht auf Ortsausgangsschildern schon gar nicht. Dergleichen liest man vielleicht auf eigenen Schildern, die die Gemeinden davor, dahinter oder daneben gesondert hinpflanzen, aber nicht auf den gelben Ortstafeln, den amtlichen Verkehrszeichen.