Datum: 29. August 2021 21:38
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Yasmin
In Berlin ist wunderlicherweise 313 allein als Kennzeichen nicht zulässig, es muss mindestens fünfstellig sein nach dem 'B'.
So wunderlich ist das gar nicht. Mindestens ein Buchstabe sowie eine Ziffer sind Pflicht, soweit ich weiß – überall in Deutschland. Einfach nur eine Nummer nach dem Ortskürzel, das geht nicht, oder siehst Du auf der Straße Wagen mit solchen Kennzeichen herumfahren? Autos von Normalbürgern meine ich, nicht gerade Behördenfahrzeuge oder den Dienstwagen des Bundespräsidenten.
Mindestens fünfstellig muß es sein, weil die Zulassungsbehörden kurze Kennzeichen für besondere Fahrzeuggruppen benötigen, wie Amiwagen, bei denen sich nur Stummelschildchen anbringen lassen.