Datum: 15. März 2020 11:21
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Beppo
Die vereinsrechtlichen Bestimmungen sind natürlich buchstabengetreu einzuhalten. DIE Suppe habt ihr euch ja selbst eingebrockt. Pacta sunt servanda.
Wieso Suppe? Eher doch Salat. "Sicus, Picus, Sellericus! Auf Deutsch: Da haben wir den Salat!"
Aber die Sache läge ohne e.V. nicht viel anders. Die Wahl von Würdenträgern, Kongressorten, Mairennen- und ZZ-Organisatoren war schon immer Teil des Kongresses. Auch ohne e.V. ist eine halbwegs demokratische Abstimmung kaum möglich, ohne dass das donaldische Volk zusammenkommt. Egal, ob das MV heißt oder Agora oder donaldisches Durcheinander. Wenn wir nicht zusammenkommen können, weil gerade Krieg ist, Pest oder Cholera, Überschwemmung oder Erdbeben, dann kann halt nicht gewählt werden. Bis auf die Präsidente kann sich laut Satzung jeder selbst zum Würdenträger ernennen. Das wird richtige Anarchie! Drei Kassenwarte, vier Webmeister, fünf rivalisierende Mairennen - nur die Präsidente steht, geschützt durch das BGB, unbeirrt einsam an der Spitze. (Der erste Schritt zur Errichtung eines Diktatürchens mit allen Schikanen, harrr harrr!)
Nachtrag: Übrigens ist die Notwendigkeit, jedes Jahr eine MV abhalten zu müssen, eine rein vereinsinterne Sache. Es gibt keine juristische Verpflichtung dazu. Es ist ein Verstoß gegen die Satzung, der vereinsintern geregelt werden muss. Auch das hat es schon in der guten alten Zeit der D.O.N.A.L.D. gegeben, als missliebige Mitglieder an die Heizung gekettet, mit Glibberbibb übergossen oder der gefürchteten Pampelmusenstrafe unterzogen wurden.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.03.20 11:39.