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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: paTrick ()
Datum: 21. Februar 2019 08:25

@Professor Plappert, Ordinarius für Pädagogik: Jeder, selbst Bayern!

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: paTrick ()
Datum: 21. Februar 2019 08:30

Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass dereinst beinahe der Vollkynoide Kira zur PräsidEnte gewählt worden wäre, hätte nicht sein Sprechgerät versagt:
http://umluex.bplaced.net/KIRA/Alle%20Gr%C3%BCnde.htm



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.02.19 08:30.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 21. Februar 2019 08:33

> Können daher NUR Deutsche Bundesbürger Präsidente sein?

Ich glaube, die Situation ist etwas kompliziert. Ich beziehe mich hier auf Berliner Recht und die spezielle Situation von D.O.N.A.L.D. e.V.

Der Vorstand von D.O.N.A.L.D. e.V. besteht nur aus der Präsidente oder den Präsidenten. Manchmal ist eine öffentlich beglaubigte Unterschrift der Präsidente erforderlich, spätestens bei der Anmeldung ihrer Nachfolger*In. Ob ein Bürger der Westsahara das so ohne Weiteres hinkriegt, wage ich zu bezweifeln.

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.02.19 08:47.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 21. Februar 2019 23:03

Ach, es ist doch nur genau so wie es erwartet wurde. Auf der einen Seite die Befürworter des Vereins, die immer behauptet haben, es ändere sich so gut wie nichts, der e.V. ist alternativlos. Auf der anderen Seite diejenigen, die traurig sind, dass wir nicht mehr im Jahr 1982 leben und die donaldistische Forschung aus schwarzen Flecken auf Papier besteht. Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen.

Alle Probleme, die sich aus der Vereinswerdung ergeben, werden von den Vereinsgegnern aufgebracht. Niemand, in Zahlen: 0, wird nachforschen, ob die PräsidEnte am Ende mit einer einfachen oder einer relativen Mehrheit gewählt wird. Aber wenn man der D.O.N.A.L.D. schaden will, dann kann man bestimmt ganz toll petzen.

Ich persönlich würde mich ja nicht wundern, wenn irgendwelche Vereinsablehner versuchen, den Verein platzen zu lassen. Schaun mer mal.

Duck auf
Alex

Ich bin ein Ukrainer (sehr frei nach John F. Kennedy)

Ungläubiger
Kenntnisnehmer
Russischer
Aggressionen
In
Nahegelegenen
Europäischen
Regionen

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 22. Februar 2019 06:55

> Niemand, in Zahlen: 0, wird nachforschen, ob die PräsidEnte am Ende mit einer einfachen oder einer relativen Mehrheit gewählt wird. Aber wenn man der D.O.N.A.L.D. schaden will, dann kann man bestimmt ganz toll petzen.

Du bist doch wie ich auch ein Anhänger von Law and Order, wenn du das für nützlich hältst. Deswegen wolltest du ja 2013 die Satzung komplett ummodeln.

D.O.N.A.L.D. e.V. ist eine Zusammenrottung von inzwischen mehr als tausend, in Zahlen: 1000, Individuen. Der Kassenwart starrt schon auf die Fünf-Pimpillionen-Grenze. Darunter sind auch diverse studierte Juristen. In den USA weigern sich viele Gynäkologen bereits, die Frau eines Juristen zu entbinden, weil das Risiko zu hoch ist. Da muss nur ein einziger auf dumme Gedanken kommen. Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich da vielleicht wie der Göttinger Mescalero eine gewisse klammheimliche Freude nicht völlig unterdrücken könnte.

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: paTrick ()
Datum: 22. Februar 2019 07:04

Deine Freude ist nicht klammheimlich. Dass Du hier einen juristischen Angriff auf unsere Organisation vorbereitest, ist offensichtlich. Einen anderen Sinn kann ich in Deinen Veröffentlichungen hier nicht finden.
Bei einem solch anerkannt scharfen Denker wie Du es bist, erschreckt mich das und macht mich traurig zugleich. Donaldismus sollte nämlich zunächst einmal Spaß machen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.02.19 07:50.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: DasLeuchtkamel ()
Datum: 22. Februar 2019 07:46

Ich gönne mir im Jahr genau zwei freie Tage, mehr kann ich mir nicht leisten als kleiner Kioskbetreiber, und die sind für den Kongress bestimmt.
Dir, Beppo, gelingt es zunehmend besser mir die Vorfreude darauf schon jetzt gründlich zu verderben.

Mir hängt dieses Altmännergezänk so dermaßen aus dem Hals!

JA, früher war alles besser!

Aber, Beppo, so damals wie damals wird’s nie mehr!

Daran ändert auch dein ständiges Stänkern nichts.
Du hast es lediglich geschafft, dass zumindest ich ernsthaft darüber nachdenke in Zukunft den Kongress zu meiden.
Danke dafür!
angry smiley

Duck auf, Maus raus!

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: paTrick ()
Datum: 22. Februar 2019 08:05

Oh jeh, jetzt ist das Leuchtkamel sauer. Tullius Destructivus lacht sich - klammheimlich - ins Fäustchen.

Kopf hoch, oh leuchtendstes aller Kamele! Die Karawane zieht weiter, und an der Oase Freiburg harret Erquickung in jeglicher Form.

Als kleinen Vorgeschmack und zur Besänftigung gibts bei allernächster Gelegenheit ein Halbmaß wohlgekühlter Malzkaltschale, spendiert vom kommissarischen Generalsekretär.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.02.19 08:12.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Prof. Cosinus ()
Datum: 22. Februar 2019 14:31

Lieber Beppo,

Du baust hier eine Drohkulisse auf, die bei näherer Betrachtung so nicht haltbar ist.

Quote
Beppo
Die §§ 55 bis 79 gelten nur für eingetragene Vereine. Das ist viel Papier. Da sollte ein (sagen wir mal) RedMifüMi schon einen guten Advokaten haben, wenn er nicht versehentlich das Gesetz brechen will.

In diesen §§ steht z.B. so gar nichts drin, was jetzt konkret für die MV von Bedeutung ist. Hier geht es um die Eintragung des Vereines, Mindesterfordernisse und -mitgliederzahl etc. Aber natürlich klingt "ganz viel Papier" erstmal bedrohlich...

Relevanter ist dagegen eher der

Quote
§25 BGB Verfassung
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

Konkret also: Unsere Satzung regelt unseren Verein, und dies schon seit 1977, der der o.g. § stammt aus aus den allgemeinen Vereinsvorschriften. Was in der Satzung - sogar in unserer - steht, gilt erstmal.

Insbesondere wird sowieso recht wenig im BGB geregelt, denn zur Mitgliederversammlung steht nur:

Quote
§32 BGB Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.


Es wird noch nicht mal konkret vom Gesetzgeber geregelt, in welcher Form und mit welchem Vorlauf zu einer MV eingeladen werden muss:

Quote
§36 BGB Berufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.


Selbst der Minderheitenschutz in §37 stützt sich zuerst auf die Regelungen der Satzung:

Quote
§37 BGB Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.


Festzuhalten ist, dass das BGB eher wenig regelt. Und in der Satzung, selbst in dem Teil, der nur für das Vereinregister eingefügt wurde, regeln wir auch fast nichts:

Quote
Satzung der D.O.N.A.L.D.:
§ 7.6 Einladungen zu Mitgliederversammlungen (MV) werden in der internen Zeitschrift "Mitteilungen für Mitglieder" (MifüMi) und der Webseite "donald.org" bekannt gemacht.
§ 7.7 Eintragungsrelevante Beschlüsse der MV werden protokolliert. Das Beschlussprotokoll wird von der Präsidente, die zum Beginn der MV noch im Amt war, unterzeichnet.


Wenn nun der Kongressveranstalter sagt, dass er die MV so durchführt wie immer schon, dann kann ich hier nichts erkennen, was mit der Satzung oder dem Vereinsrecht in Konflikt steht. Prinzipiell sind sogar Kassenberichte der Art "Wir sind reich" möglich, wenn die MV diesen Bericht dann so akzeptiert. Wir tun ohnehin schon viel, was gefordert wird, wir zählen sogar sehr überpenibel aus, bis das Ergebnis stimmt und passt und der Saal nicht zu sehr grummelt...

Bitte werde jetzt einmal neben deinem ständigen Gegrantel konkret: Wo drin siehst Du also eine Gefahr für die Mitgliederversammlung und/oder für die D.O.N.A.L.D.?

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 22. Februar 2019 14:37

Quote
Beppo
Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich da vielleicht wie der Göttinger Mescalero eine gewisse klammheimliche Freude nicht völlig unterdrücken könnte.

Wer, bitte, ist das nun wieder? "Mescalero" verbinde ich irgendwie mit Winnetou, aber den mit Göttingen?

------------------------
Frieden für die Ukraine!

Grkztrrrschwrzkajaaaa!

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Donald ()
Datum: 22. Februar 2019 14:46

Mein lieber Herrgesangsverein!

Je mehr wir uns auf dieses Korinthenkacken eines Unzufriedenen einlassen, desto mehr verstricken wir uns tatsächlich in die Machenschaften eines traditionell spießbrgerlichen Vereins.
Laßt uns Donaldismus leben wie eh und jeh!
Ich freue mich auf einen Kongress, der von donaldischen Freuden geprägt sein soll.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 22. Februar 2019 16:11

Quote
Donald
Mein lieber Herrgesangsverein!

Da ist ein "r" zu viel in diesem Verein smiling smiley

Duck auf
Alex

Ich bin ein Ukrainer (sehr frei nach John F. Kennedy)

Ungläubiger
Kenntnisnehmer
Russischer
Aggressionen
In
Nahegelegenen
Europäischen
Regionen

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 22. Februar 2019 18:01

Quote
Bürgermeister von Timbuktu

Mein lieber Herrgesangsverein!


Da ist ein "r" zu viel in diesem Verein smiling smiley



Da ist eher ein "s" zu viel in diesem Verein.

Es gibt viele gute und weniger begabte Gesangvereine, aber es gibt keine seriösen Gesangsvereine.

.


Professor (Johann Friedrich) Plappert, Ordinarius für Pädagogik
Ruffinistraße 25, Entenhausen
Tel.:............

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Prof. Schwirrvogel ()
Datum: 22. Februar 2019 18:43

My lovely Mr. Singing Club
heutzutage muss es ja englisch sein.

Habe die Ehre
Prof. Schwirrvogel

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Donald ()
Datum: 23. Februar 2019 08:53

Quote
Professor Plappert, Ordinarius für Pädagogik


Mein lieber Herrgesangsverein!


Da ist ein "r" zu viel in diesem Verein smiling smiley



Da ist eher ein "s" zu viel in diesem Verein.

Es gibt viele gute und weniger begabte Gesangvereine, aber es gibt keine seriösen Gesangsvereine.

Gönnt mir nicht mal ein profanes Dehnungs-S...
Tzz tzz tzz ;-)

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 23. Februar 2019 18:28

Quote
Donald



Mein lieber Herrgesangsverein!


Da ist ein "r" zu viel in diesem Verein smiling smiley



Da ist eher ein "s" zu viel in diesem Verein.

Es gibt viele gute und weniger begabte Gesangvereine, aber es gibt keine seriösen Gesangsvereine.

Gönnt mir nicht mal ein profanes Dehnungs-S...
Tzz tzz tzz ;-)


Hier handelt sich hier nicht um einen Fugenlaut als Fugen-s. Das "s" bei Gesangs ist eher umgangsprachlich (hier stimmt das "s") hinzugefügt worden und daher ein orthografischer Fehler.

In den erwähnten Vereinen wird dem Gesang gefrönt und nicht dem Gesangs.

Es sind seit jeher Gesang-Vereine.

Als Sänger in einem Männergesang-Verein weiß ich das eben.

ZACK

.


Professor (Johann Friedrich) Plappert, Ordinarius für Pädagogik
Ruffinistraße 25, Entenhausen
Tel.:............

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 23. Februar 2019 19:45

Stelle anheim, nach Österreich zu übersiedeln.
Hier darf man auch legitimerweise des Gesanges frönen.

------------------------
Frieden für die Ukraine!

Grkztrrrschwrzkajaaaa!

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
Datum: 23. Februar 2019 19:56

Quote
Ostsibirischer Korjakenknacker
Stelle anheim, nach Österreich zu übersiedeln.
Hier darf man auch legitimerweise des Gesanges frönen.


Das Gedicht "Auf Flügeln des Gesanges" ist von H. Heine. Und der war ein in Paris verstorbener Deutscher.

.


Professor (Johann Friedrich) Plappert, Ordinarius für Pädagogik
Ruffinistraße 25, Entenhausen
Tel.:............



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.19 19:59.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Coolwater ()
Datum: 23. Februar 2019 20:36

Das Wort wie die Wendung sind offenbar sowohl mit wie auch ohne Fugen-s bekannt und verbreitet:

[www.duden.de]

[www.redensarten-index.de]

Ich stieß mich eher an der Zusammenschreibung ("Herrgesangsverein"). Das hat fast die Anmutung von Herrengesang(s)verein. Dabei habe ich immer als besonderen Witz der Wendung gesehen, daß der Gesang(s)verein als ein "Herr" angesprochen wird.

Ich erinnere mich nicht dunkel, sondern sehr gut, daß die fiktive Figur Micky Maus die auch von mir sehr geschätzte Wendung mal in einer Comicgeschichte benutzt hat, vielleicht sogar bei Murry. Definitiv war es eine Abenteuergeschichte in einem "großen" Heft (vermutlich Micky Maus), nicht in einem Taschenbuch. Phantom?

Noch mehr Betrachtungen zum Herrn Gesangsverein? Irgendwie müssen wir uns ja die Zeit vertreiben, bis Teil 2 kommt.

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Re: Cluncus, Buncus, Scuncus! Teil 1
geschrieben von: Brigitte313 ()
Datum: 27. Februar 2019 23:48

Quote
paTrick

Wir können unsere MVs im Wesentlichen so durchführen wie schon immer, und das habe ich auch vor.



Quote
Prof. Cosinus


Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.


Konkret also: Unsere Satzung regelt unseren Verein, und dies schon seit 1977, der der o.g. § stammt aus aus den allgemeinen Vereinsvorschriften. Was in der Satzung - sogar in unserer - steht, gilt erstmal.



(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, …


Wenn nun der Kongressveranstalter sagt, dass er die MV so durchführt wie immer schon, dann kann ich hier nichts erkennen, was mit der Satzung oder dem Vereinsrecht in Konflikt steht.


Hallo ihr beiden,

ich kann sehr wohl erkennen, dass da "was mit der Satzung ... in Konflikt steht".

Bei uns im Studium galt u.a. der Grundsatz: ein Blick in die Rechtsnorm hilft bei der Rechtsfindung ungemein!

Na? Nach einem Blick in die Satzung: erkennt ihr den Fehler?

Ich bin gespannt auf Teil 2 und 3 von Beppo!

Brigitte

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