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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 20. Oktober 2017 16:54

Liebe Donaldistinnen und Donaldisten,

trotz des Mottos "Hart auf hart, das macht Spaß" bitte nicht immer auf den Kassenwart einschlagen. Die Thematik e.V. oder nicht e.V. hat nicht Matthias erfunden, die schwelt schon lange. Und es geht bei dieser Frage ja auch nicht um den Geist oder um "Sein oder Nichtsein" der D.O.N.A.L.D. Etwas mehr Gelassenheit in der Diskussion kann nicht schaden.

Und zum Kommentar vom Haarigen Harry vom 18.10 ("Im Übrigen interessant , wahrnehmen zu dürfen, daß der Kassenwart geruht, auf Nachfrage des VKW Bruno -also nicht etwa irgendeines einfachen Mitglieds- eine sachliche Information vom Stapel zu lassen."): Das Verhältnis von aktiven und ehemaligen Kassenwarten - ob verbrecherisch oder nicht - ist schon etwas Besonderes. U.A., weil die die mit der Sache verbundene Arbeit einschätzen und schätzen können. Also bloß keinen Neid!

Da ich gerade mal beim Haarigen Harry bin: Sein Kommentar vom 19.10. ("Das Genre der Satire ist nur was für Geisteskapazitäten, die den Lehrsatz von der kreditabwürgenden Bilanzschwebe auch ohne Eierkopf und Glatzenlack kapieren.
Demnach scheint die Glatze des KdD hier noch ausbaufähig zu sein.") ist jenseits von "Hart auf hart, das macht Spaß." - Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben.

Bruno
v.K.a.D etc. etc.

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@ Verbrecherischer Kassenwart
geschrieben von: duck313fuchs ()
Datum: 20. Oktober 2017 20:32

"Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben."

Weise Worte eines Mannes, der seinerseits in Wien einen Vortrag von mir über Dr. Erika Fuchs und das Museum "Erika Fuchs Haus/Museum für Comic und Sprachkunst" im Rahmen der Comic-Messe in Wien (keine Veranstaltung der D.O.N.A.L.D.) unterbrach, weil in dem Vortrag auch Nicht-Barks-Bilder (aber Fuchsübersetzungen) gezeigt wurden, und danach jedes Nicht-Barks-Bild von den anwesenden Spitzen der (donaldischen) Gesellschaft ausgezischt wurde. Diese nun geforderte Zurückhaltung wäre auch in Wien am Platz gewesen, zumal dort auch Leute anwesend waren, welche keine Mitglieder der D.O.N.A.L.D. waren...

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Raskolnikow ()
Datum: 20. Oktober 2017 21:21

Quote
Kassenwart
Die Mitgliederversammlung IST der "Vereinsteil" des Kongresses. Schon immer gewesen und bleibt es auch. Sonst hätte die D.O.N.A.L.D. ja 40 Jahre an ihrer Satzung vorbei gelebt. Aber da sie/er in der Kongressankündigung nicht erwähnt wird, muss es halt eine eigene Einladung (mit Tagesordnung, die ja weitgehend jährlich gleich ist) geben.

Also, die für mich als Kongreßmitorganisator wichtige Aussage aus dieser Diskussion ist: Ihr habt vor, auf dem Kongreß die für eine e.V.-Gründung erforderlichen Satzungsänderungen vorzustellen, zu diskutieren und zur Abstimmung zu bringen. Richtig?

Wieviel zusätzliche Zeit glaubt Ihr dafür zu benötigen?

Ich bin ja kooperativ, und wenn die Präsidente für dieses Punkt Zeit auf dem Kongreß haben will, dann bekommt er ihn auch. Aber wir haben schließlich auch noch ein paar andere Programmpunkte, und das Essen wird wie immer pünktlich serviert. Wäre doch schade, wenn wir mitten in der schönsten Diskussion das Licht abdrehen müßten.

Nebenbei:
In der Satzung steht lediglich, daß die ordentliche Mitgliederversammlung jährlich stattfindet, aber nirgends, daß sie im Rahmen des Kongresses stattfinden muß. Das tat sie bisher nur immer. Der Kongreß selber wird in der Satzung überhaupt nicht erwähnt.
Und § 2.8 gibt sogar die Möglichkeit, eine außerordentliche MV einzuberufen. Die dürft Ihr dann aber gerne ohne mich organisieren.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 21. Oktober 2017 07:12

> Werter Beppo, "Der kluge Mann schaut ins Gesetz zuerst." habe ich mal gelernt an der Uni. Bevor Du mich also beschimpfst und falsche Mehrheiten predigst, schau mal bitte in § 33 (1) BGB.

Die von dir zitierte Regel steht unter "Titel 2, Juristische Personen". Meine Organisation ist aber (noch?) keine juristische Person. Du willst sie nur zu einer solchen machen. Bis dieser Fall eintritt, gilt immer noch § 2.15 unserer Satzung.

Zwei Stunden Nachsitzen!

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 21. Oktober 2017 07:36

> Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben.

Lieber verbrecherischer, aber doch geschätzter Bruno,

in MM 11/1954, Seite 3 (Barks/Fuchs), bezeichnen die drei Neffen ihren Erziehungsberechtigten als "altes Ekel". So läuft ein Entenhausener Diskurs ab. Wenn wir diesen Ton emulieren, dann ist das die "Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes", wozu wir uns alle im Mitgliedsantrag verpflichtet haben. Zum Glück hat dir gerade duck313fuchs ein gutes Leumundszeugnis ausgestellt. Sonst könnte man einen Auschluss gemäß § 2.11 in Erwägung ziehen.

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.10.17 08:08.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Onkel Otto ()
Datum: 21. Oktober 2017 12:59

Quote
Beppo
> Werter Beppo, "Der kluge Mann schaut ins Gesetz zuerst." habe ich mal gelernt an der Uni. Bevor Du mich also beschimpfst und falsche Mehrheiten predigst, schau mal bitte in § 33 (1) BGB.

Die von dir zitierte Regel steht unter "Titel 2, Juristische Personen". Meine Organisation ist aber (noch?) keine juristische Person. Du willst sie nur zu einer solchen machen. Bis dieser Fall eintritt, gilt immer noch § 2.15 unserer Satzung.

Zwei Stunden Nachsitzen!

Nach deutschem Recht ist die D.O.N.A.L.D. zur Zeit - ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Organisation" -
- entweder ein nicht eingetragener Verein
- oder eine BGB-Gesellschaft.
Welche Variante im Streitfall als zutreffend erkannt werden würde, vermag (nicht nur) ich nicht zu sagen.

Die rechtliche Stellung eines nicht eingetragenen Vereins*, der zudem sowohl wirtschaftlich als auch nicht wirtschaftlich tätig ist, ist ebenso einigermaßen unklar wie die Frage der Haftung der Mitglieder (nur) mit dem Vereins-/Gesellschaftsvermögen oder bis ins Privatvermögen hinein (vgl. [www.cloeser.org]). (* Die Rechtsfähigkeit ist z.B. beim Abschluss von Verträgen oder bei der Einsetzung als Erbe von Bedeutung.)

Im Fall eines eingetragenen Vereins (e.V.) handelt es sich um eine juristische Person, für die nicht die Gesellschafts-Paragraphen §§ 705 bis 740 BGB in Verbindung mit einer komplexen Rechtsprechung gelten, sondern die §§ 21 bis 54 BGB sowie §§ 55 bis 79 BGB. Letztgenannte Paragraphen lösen natürlich auch nicht abschließend alle rechtlichen Fragen (sonst bräuchte es keine Rechtsanwälte und Gerichte), haben aber den Vorteil, dass über ihre grundsätzliche Anwendbarkeit für den e.V. keine Zweifel bestehen. Leider bringen sie den Nachteil einer aufwändigeren formellen Verwaltung mit sich.

Zur Frage der Haftung seien die §§ 31 bis 31b BGB (e.V.) sowie § 54 i.V.m. § 735 BGB (BGB-Gesellschaft) zur vergleichenden Lektüre empfohlen.

Alternativ kann man natürlich auch mosern und sich beschimpfen oder den Kopf in den Sand stecken. Für diese und auch andere denkbare Handlungsmöglichkeiten wird sich in der Barks- und Fuchsschen Primärliteratur sicherlich eine donaldistische Rechtfertigung finden lassen.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Der Sumpfgnom ()
Datum: 21. Oktober 2017 14:51

Ein Tipp an die Kongress-Veranstalter:
Evtl. wäre es sinnvoll, gleich zu Beginn des Kongresses das Thema e.V. auf die Tagesordnung zu setzen. Aufzeigen, was bislang alles gelaufen ist und vor allem möglichst sachlich und ohne Geschrei darlegen (ok, das wird schwierig), welche Vor- bzw. Nachteile sich für jeden von uns ergeben, wenn wir ein e.V. werden sollten. Dazu bräuchte es natürlich einen besonnenen Moderator.

Anschließend geht es mit dem "normalen" Kongressprogramm weiter, so dass nun jeder Zeit hat, die Infos zu verarbeiten und nicht spontan abstimmen muss. Nur so als Idee.

Ich werde versuchen, in den kommenden MifüMi schon so viel wie möglich an Infos zu dem Thema zu veröffentlichen, damit der Vorlauf noch größer wird. Ich benötige dazu aber natürlich das entsprechende Material, das man mir hoffentlich zuspielen wird.

Der RedMifüMi

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Der Haarige Harry ()
Datum: 22. Oktober 2017 00:33

Quote
Verbrecherischer Kassenwart
Liebe Donaldistinnen und Donaldisten,
trotz des Mottos "Hart auf hart, das macht Spaß" bitte nicht immer auf den Kassenwart einschlagen.(...) Und zum Kommentar vom Haarigen Harry vom 18.10(...) Also bloß keinen Neid!
Da ich gerade mal beim Haarigen Harry bin: Sein Kommentar vom 19.10.(...) ist jenseits von "Hart auf hart, das macht Spaß." - Ich empfehle Harry und anderen Schreibern dringend, vor dem Verfassen von Kommentaren auf dem Schwarzen Brett eine oder mehrere Tassen Muskatnusstee zu trinken! Beleidigungen dieser Art sollten in der D.O.N.A.L.D. keinen Platz haben.
Bruno, v.K.a.D etc. etc.
Werter Bruno, diese Deine Disqualifizierung meiner Beiträge nehme ich nicht hin. Meinen Kommentar als Beleidigung zu bezeichnen, bedarf es schon übler Absichten.
Wie der laufenden Diskussion unschwer zu entnehmen ist, äußern nicht nur ich, sondern eine Reihe weiterer MdDs durchaus sachliche Kritik am Vorgehen des KdD und der nun offenbar ausschließlich an die PdD delegierten Informationspolitik. Wer dagegen aufmuckt, wird -je nach eingeschätztem Status als prominent, ehrenwert, schon immer dazugehörend oder eher querulantisch- akzeptiert, abgelehnt oder gleich lächerlich gemacht.
Nach 40 Jahren DONALD erwarte ich mehr Ehrlichkeit, Professionalität und vor allem Fairness, sowohl von aktuellen wie von ehemaligen Amtsträgern.
Selbst der von mir angesprochene KdD antwortet mir weniger agressiv und bösartig als ausgerechnet unser Ehrenmitglied VKW etc.etc.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 22. Oktober 2017 06:38

Es geht voran. Onkel Otto hat uns gründlich dargelegt, was Matthias in Hamburg in 3,13 Sekunden zusammengefasst hat. Damit hätte alles anfangen müssen, mit einer sogfältigen Darstellung der Ausgangslage. Die hätte dann im Forum und in den MifüMi veröffentlicht werden müssen. Forum deshalb, weil es schnell ist, MifüMi deshalb, weil manche ehrenwerten Männer Vorbehalte gegen das Forum haben. Danach hätte man dann in alle Ruhe und ohne Herrscherallüren weitermachen können. Im Forum und in den MifüMi.

Wie sich jetzt gezeigt hat, war das Hamburger Ermächtigungsgesetz völlig überflüssig. Die Entscheidungen wird jetzt doch die MV treffen, wie es sich gehört, und nicht das Duumvirat Kassenwart und Präsidente. Um mit Talleyrand zu sprechen (es muss ja nicht immer Fuchs sein): Das war schlimmer als ein Verbrechen, das war ein Fehler.

Der Sumpfgnom, der wahrlich aller jakobinischen Umtriebe unverdächtig ist, möchte versöhnen. Lasst ihn.

Wenn sich Bruno, Harry und Gerhard (um mal drei Beispiele zu nennen) hier öffentlich fetzen, dann finde ich das gut. Wir sind eben nicht in Nordkorea, wo so etwas unmöglich ist. Das ist die abendländische Tradition der freien Rede. Es muss ja nicht jeder ein Herbert Wehner oder ein Prinz Philipp werden, aber ein paar davon sind schon ganz gut.

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.10.17 06:55.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Onkel Otto ()
Datum: 22. Oktober 2017 10:43

Ich beziehe mein bescheidenes Wissen nicht allein aus dem Selbststudium von Gesetzesschmökern, sondern profitiere durchaus von der Vorarbeit des KdD, die er bei Stammtischbesuchen und auch beim letzten Kongress geleistet hat. Ich habe übrigens noch nachzutragen, dass als weitere Rechtsgrundlage das Vereinsgesetz zu erwähnen ist (der dortige § 2 Abs. 1 lautet: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." Da haben wir den Salat Verein.).

Dass andererseits Nicht-Stammtischler und Nicht-Kongressbesucher sich überfahren fühlen mögen, oder schon-immer- oder auch erst-im-nachhinein-zweifelnde Stammtischler und Kongressbesucher und andere kontrovers diskutieren möchten, findet mein Verständnis. Mir selbst wäre dabei nur an einer möglichst höflichen Umgangsform gelegen.

Die Abstimmung in Hamburg hat jedenfalls insoweit die Weichen gestellt, als dass überhaupt mit dem Amtsgericht/Vereinsregister Kontakt aufgenommen wurde. Wenn von dort jetzt weitere, zur Registereintragung erforderliche Satzungsänderungen angemahnt werden, muss darüber (und damit über den weiteren Weg zum e.V. oder nicht) natürlich erneut abgestimmt werden. Ich bin zuversichtlich, dass die für eine individuelle Meinungsbildung erforderlichen Informationen insbesondere durch den Einsatz des KdD und des RedMifüMi rechtzeitig bereitstehen werden.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 22. Oktober 2017 12:48

Der Verlauf der Debatte zeigt mir, dass das Schwarze Brett mehr Onkel Otto und weniger Hart auf Hart braucht.
Danke Onkel Otto

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: K. ()
Datum: 22. Oktober 2017 13:03

>§ 2 Abs. 1
>"Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat."

Mag ein Experte mir darlegen, warum es als notwendig erachtet wird, die D.O.N.A.L.D. in einen e.V. zu konvertieren, wenn das Vereinsgesetz ohne Rücksicht auf die Rechtsform auf die D.O.N.A.L.D. anwendbar ist?

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Onkel Otto ()
Datum: 22. Oktober 2017 14:28

Das Vereinsgesetz ist ein Spezialgesetz, das das BGB ergänzt. Es enthält Regeln zur Einschränkung der aus Grundgesetz, Art. 9 Abs. 1, hervorgehenden Vereinsfreiheit, z.B. durch Verbot einzelner Vereine (Beispiele siehe [de.wikipedia.org]). Im Sinne dieses Gesetzes ist die D.O.N.A.L.D. ein Verein (der natürlich nicht verboten gehört, aber unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden könnte).

Was das BGB betrifft, ist die Lage leider unklarer (siehe meinen Beitrag vom 21. Oktober 2017 12:59). Im BGB sind aber die für uns weitaus wichtigeren Fragen geregelt, nämlich die der Rechtspersönlichkeit (juristische Person "Verein": erbberechtigt, oder bloßer Personenzusammenschluss "Gesellschaft": nicht als solche/r erbberechtigt) und die der Haftung (der Verein haftet selbst, bei persönlich schuldhaftem Verhalten ggfs. aber auch dessen Organe [PdD, KdD u.a.] oder gemeinschaftliche Vollhaftung aller Gesellschaftsmitglieder, eventuell über das Vereinsvermögen hinaus bis ins Privatvermögen hinein). Im Falle eines e.V. wäre klargestellt, dass es sich bei der D.O.N.A.L.D. um eine juristische Person handelt; ohne Eintragung bliebe man im Ungewissen.

Die Eintragung wiederum ist mit einigen Hürden verbunden, was auch damit zusammenhängt, dass das Amtsgericht (und das Recht überhaupt) eher humorlos ist. Da muss man - neben einigen formellen, teils auch mit Kosten verbundenen Anforderungen - dann auch in Kauf nehmen, dass z.B. die Satzung in Teilen standardisiert werden muss.

Das liest sich alles recht kompliziert, und ist doch aus der Sicht eines Volljuristen wohl schon arg oberflächlich vereinfacht. Ich muss dabei betonen, dass ich kein studierter Jurist bin, sondern lediglich Laie von Berufs wegen (Beamter, der mit Gesetzen usw. umgehen muss).

In Deutschland gibt es rund 600.000 e.V. (so [www.verein-aktuell.de]). Die Zahl der n.e.V. oder vergleichbarer sonstiger Personenzusammenschlüsse ist mangels amtlicher Erfassung nicht bekannt. Verflixt, es muss - abgesehen von einer allgemeinen Spießigkeit der Deutschen - Gründe dafür geben, dass es so viele e.V. gibt...

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
geschrieben von: Beppo ()
Datum: 23. Oktober 2017 10:09

> Dass andererseits Nicht-Stammtischler und Nicht-Kongressbesucher sich überfahren fühlen mögen, oder schon-immer- oder auch erst-im-nachhinein-zweifelnde Stammtischler und Kongressbesucher und andere kontrovers diskutieren möchten, findet mein Verständnis. Mir selbst wäre dabei nur an einer möglichst höflichen Umgangsform gelegen.

Auch als informierter Stammtischler würde ich immer erwarten, dass alle möglichst schnell informiert werden und in Ruhe nachdenken und mitreden können. Wir sind keine Oligokratie. Der Kassenwart hat ein wichtiges Problem aufgegriffen und seine selbst ausgedachte Lösung, die ich in Teilen für richtig und in Teilen für falsch halte, durchzusetzen versucht wie ein Elefant im Porzellanladen.

Umgangsformen sind kein Argument, weder für die eine noch für die andere Seite. Es hilft in der Sache nicht weiter, wenn man sich die halbe Zeit das Hirn darüber zermartert, welche Umgangsformen diejenigen haben, die anderer Meinung sind als man selbst.

Ein ganz simpler Vorschlag: Zurück auf Los. Wir fangen einfach von vorne an. Alles wird zurückgenommen, alles wird für ungesagt erklärt. Wir lösen das Problem ruhig, sachlich, demokratisch und mit möglichst höflichen Umgangsformen. Und bei der Mitgliederversammlung 2019 stimmen wir dann ab. Anschließend klopfen wir einander zehn Minuten lang auf unsere Schultern.

Grunz!
Beppo

Ein Kojote ist und bleibt ein Hühnerdieb!

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 17:41

Warum die DONALD als e.V.? Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nichteingetragenen Verein?

Damit nicht allzuviele Fragen offen bleiben (z.B. die von "K" vom 22.10., 13 Uhr 13 auf dem Forum) und heftig spekuliert wird, füge ich zur Ergänzung der Hinweise von Onkel Otto ein paar Texte bei, die Auskunft geben zu den Fragen, ob die DONALD ein Verein ist und was der Unterschied zwischen einem eintragenen Verein und einem nichteingetragenen Verein ist bzw. bedeutet. Bei der letztgenannten Frage geht es nicht nur um die formalen Anforderungen an die Satzung oder den Vorlauf/Ablauf von Mitgliederversammlungen, sondern ganz wesentlich um Fragen der Haftung von Würdenträgern der DONALD (vulgo Vorstand) und Mitgliedern der DONALD. Und auch um die Haftung von Mitgliedern, die z.B. einen Kongress organisieren.
Alle Textauszüge sind dem Werk von Sauter/Schweyer/Waldner, "Der eingetragene Verein", 20. Auflage, erschienen im Verlag C.H. Beck, entnommen. Das Werk behandelt trotz des Titels auch den nichteingetragenen Verein.
Ich danke an dieser Stelle Frl. Tuschel ausdrücklich für den Hinweis auf dieses Werk (ziemlich zu Beginn dieses Fadens).










Möge die Lektüre für die Meinungsbildung und für eine sachliche Diskussion hilfreich sein.

Habe die Ehre

PS.: Da ich kein Digital Nativ bin, kann es sein, dass die genannten Texte nicht angehängt sind. Dann versuche ich es noch mal.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 17:48

Die Textanhänge hat das System als Bot-verdächtig zurückgewiesen. Jetzt ein Versuch mit weniger Anhängen:



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.10.17 20:29.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 17:58

Noch ein Versuch, erster Teil:



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.10.17 20:29.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 18:52

Nachtrag zu meinem Beitrag von eben: Texte zu den Fragen "Ist die DONALD ein Verein" etc. etc.

Ich hätte das Elektronengehirn fragen sollen, wie ich Anhänge hochladen kann. Ob ald PDF oder als JPEG und wie überhaupt. Auf meine Beschwerde, warum das nicht klappt, kam die Antwort wie zu erwarten: "Du hast nicht danach gefragt". Also auf ein Neues. Klappt hoffentlich und dient der Rechtsfindung und der Diskussionskultur:


Habe die Ehre

Ups! Scans entschwunden!? Ich reiche demnächst die wesentlichen Textauszüge nach.

Hier kommen sie:

Auszüge aus Sauter/Schweyer/Waldner, „Der eingetragene Verein“, 20. Auflage im Jahr 2016, erschienen im Verlag C.H. Beck
(Alle Zitate originalgetreu incl. der alten Rechtschreibung und von Schreibfehlern. Verweise auf das BGB, das Vereinsgesetz oder die Rechtsprechung im „Sauter“ möge jede/r im Original nachlesen. Das Buch sollte in jeder gut sortierten Bibliothek verfügbar sein.)

Ist die DONALD in ihrer bisherigen Form ein Verein?
„Ein Verein ist ein auf gewisse Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Während das Bürgerliche Gesetzbuch diesen Begriff voraussetzt, enthält das Vereinsgesetz eine im wesentlichen gleichlautende Bestimmung: „Verein … ist jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat…“ (Der Begriff des Vereins, a.o.a.O., Seite 1)

Der Nichteingetragene Verein
„… Nachdem die Rechtsprechung den nichteingetragenen Verein schon lange wie den eingetragenen Verein als einen körperschaftlich organisierten Zusammenschluss ansieht … Der nichteingetragene Idealverein ist deshalb ebenso wie der eingetragenen selbst Träger von Rechten und Pflichten. Indessen haften – anders als beim eingetragenen Verein – die Mitglieder für die vom Vorstand im Namen des Vereins eingegangenen Verbindlichkeiten grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner. Allerdings kann die Vertretungsvollmacht des Vorstands … dahingehend beschränkt werden, dass die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen haften. Eine solche Haftungsbeschränkung kann der Vereinssatzung auch ohne ausdrückliche Bestimmung entnommen werden, weil sich eine verfestigte Verkehrsanschauung gebildet hat, daß … Das Haftungsrisiko der Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Idealvereins ist damit praktisch ausgeschlossen. Anders stellt sich die haftungsrechtliche Situation für jene Personen dar, die im Namen des Vereins bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts aktiv mitwirken. Diese haften persönlich. Wenn mehrere Personen handeln, haften sie als Gesamtschuldner … Ob der jeweils Handelnde Vertretungsvollmacht hat, spielt keine Rolle. ebensowenig, ob den Handelnden bekannt ist, daß sie für einen nicht eingetragenen Verein aktiv sind. Daher haften die Vorstandsmitglieder, die das Rechtsgeschäft eingehen, persönlich.“ (Der nicht eingetragene Verein, a.o.a.O., Seiten 312/313)

Was bedeutet ein eingetragener Verein (e.V.)
„Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins haben keine nach außen wirkende Rechtsstellung. Der Verein selbst – nicht seine Mitglieder – ist damit Inhaber des Vereinsvermögens und Schuldner der Vereinsschulden. Für die Schulden des Vereins haben die Mitglieder nur aufzukommen, wenn hierfür ein besonderer Verpflichtungsgrund (z.B. eine Bürgschaft) gegeben ist …“ (Die Bedeutung der Rechtsfähigkeit für einen Verein, a.o.a.O., Seite 3)
Haftungsfragen des Vorstands:
„Aus der Stellung des Vorstands als notwendiges Organ eines Vereins ergibt sich, dass der Verein für alle rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Handlungen des Vorstands, die aus irgendeinem Rechtsgrund zu Schadenersatz verpflichten, haftet. Die zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen des Vorstands werden damit dem Verein als eigene Handlung zugerechnet. … Für die Haftung des Vereins bestehen folgende Voraussetzungen: Der Vorstand, auch ein einzelnes Vorstandsmitglied, muss bei der schädigenden Handlung „in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen“ … eben als Vorstand und nicht als Privatperson, gehandelt haben.“ (Die Haftung des Vereins für seine Organe, a.o.a.O., Seiten 180/181)
Haftung der Mitglieder:
„Häufig werden Mitglieder für den Verein bei der Erfüllung dessen satzungsgemäßer Aufgaben tätig (z.B. Führung der Jugendgruppe eines Pfadfindervereins …). … Sie haften dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und haben bei Schädigung Dritter unter den gleichen Voraussetzungen (Anm. der Redaktion: gemeint ist § 31a BGcool smiley einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein. … Der durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz eingefügte § 31b BGB erstreckt diese Privilegien auch auf andere Vereinsmitglieder, die für den Verein satzungsgemäße Aufgaben erfüllen.“ (Haftung der Mitglieder, a.o.a.O., Seite 217)

Umwandlung eines nichteingetragenen Vereins in einen e.V.
„Der Werdegang eines eingetragenen Vereins kann auch so verlaufen, daß der Verein zunächst ohne die Absicht, in das Vereinsregister eingetragen zu werden, errichtet wird, später aber aus irgendeinem Grund … doch die Rechtsfähigkeit erlangen soll. Dann muß der nicht eingetragene Verein seine Satzung so gestalten, daß sie den Satzungsanforderungen für eingetragene Vereine genügt, jedenfalls aber die Bestimmung aufnehmen, daß der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll …“ (Entstehung des eingetragenen Vereins/Anmeldung zum Vereinsregister, a.o.a.O., Seite 11)



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.10.17 21:22.

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 19:28

Quote
Beppo
1) Mir selbst wäre dabei nur an einer möglichst höflichen Umgangsform gelegen ...

2) Umgangsformen sind kein Argument, weder für die eine noch für die andere Seite...

2) Wir lösen das Problem ruhig, sachlich, demokratisch und mit möglichst höflichen Umgangsformen. Und bei der Mitgliederversammlung 2019 stimmen wir dann ab...


Liebwerter Beppo,
was sind das für ungewohnte Töne! Naja, das, was ich im obigen Zitat mit 2) gekennzeichnet hab, ist der Ton, den ich von Dir gewohnt bin. Sollte sich bei Dir die Altersmilde Bahn brechen? Würde ich sehr begrüßen. Kann einem sachlichen Diskurs nur förderlich sein.

Weiter so!

Bruno

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Re: Kongress 2017: D.O.N.A.L.D. künftig als e.V.
Datum: 23. Oktober 2017 19:40

Quote
Der Haarige Harry

Werter Bruno, diese Deine Disqualifizierung meiner Beiträge nehme ich nicht hin. Meinen Kommentar als Beleidigung zu bezeichnen, bedarf es schon übler Absichten.
...
Selbst der von mir angesprochene KdD antwortet mir weniger agressiv und bösartig als ausgerechnet unser Ehrenmitglied VKW etc.etc.

Tja Haariger Harry,
so kanns gehen, wenn nicht jeder Deine Art vom Witz und Humor versteht. Kann daher durchaus an mir liegen, dass ich "agressiv und bösartig" reagiert hab/haben könnte/sollte.

Man weiß so wenig.

Bruno

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